Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Swiss-YachtingWorld ‘Jack’  Urs Muster Bahnhofstrasse 22 Postfach 76             6210 Sursee / Schweiz

Thomahawk

Allgemeine Vertragsbedingungen Swiss-YachtingWorld

1. Anmeldung, Vertragsabschluss
Mit der Entgegennahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen Anmeldung (Internet) kommt zwischen Ihnen
und der Swiss-YachtingWorld, ein Vertrag zustande.
Bei der Buchung eines Hochseetörns/Kurses erhalten Sie eine Bestätigung/Rechnung per eMail.

2. Preise
Bei nachträglicher Preiserhöhung von Charter- und Transportunternehmen, bei neu eingeführten oder erhöhten Abgaben oder Gebühren (z.B. Flughafentaxen), bei Wechselkursänderungen, bei Mehrwertsteuern und dgl. können wir die Preise erhöhen. Programm- und Preisänderungen sind nicht wahrscheinlich, bleiben aber ausdrücklich vorbehalten.

3. Zahlung
Bei Erhalt der Bestätigung/Rechnung ist pro Person eine Anzahlung von mind. Euro 400.00 fällig bzw. 50% des Buchungsbetrages. Die Restzahlung hat bis 40 Tage vor Reiseantritt zu erfolgen. Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als 8 Wochen vor Reisebeginn, ist bei Erhalt der Bestätigung/Rechnung der ganze Betrag fällig.

4. Annullation und Umbuchungen
4.1 Annullationsgebühren

Bis zu Beginn der Annullationsfristen erheben wir für Annullationen/Umbuchungen eine Bearbeitungsgebühr von
Euro 30.00 pro Person, maximal jedoch Euro 60.00 pro Auftrag.
Diese Bearbeitungsgebühr ist durch keine Versicherung gedeckt.

4.2 Annullationsbedingungen für Segeltörns/Kurse

Sie haben die Möglichkeit eine Ersatzperson zu stellen. In diesem Fall verrechnen wir die Bearbeitungsgebühr von
Euro 30.- pro Person, sowie den Differenzbetrag, falls die Ersatzperson die Reise nicht zum gleichen Preis antritt.
Brechen Sie die Reise vorzeitig ab, kann keine Rückerstattung gewährt werden.

4.3. Annullationsbedingungen für vermittelte Transportleistungen und Anschlussferien
Die Annullationsbedingungen für Flüge-, Bahn- und Fährreisen sowie eventuelle Anschlussferien richten sich nach den jeweiligen Transportunternehmen resp. Reiseveranstaltern und werden ebenfalls mit der Bestätigung/Rechnung kommuniziert.

4.4 Versicherung
Falls Sie nicht bereits eine besitzen, ist der Abschluss einer Annullationskostenversicherung obligatorisch.

4.5 Annullationsgründe
Die vertraglich geschuldeten Annullationskosten sind von der Versicherung gedeckt, wenn der Reiseteilnehmer aus einem der nachstehenden Gründe die Reise nicht antreten kann:

4.6 Einschränkungen
Nicht als Annullationsgründe gelten:

4.7 Annullation durch uns
Eine Annullation durch uns hat spätestens zwei Wochen vor Abreise zu erfolgen. Vorbehalten bleiben höhere Gewalt, Unruhen, Streik sowie andere Umstände, welche es ratsam erscheinen lassen, dass im Interesse der Reiseteilnehmer auf die Durchführung der Reise verzichtet wird. Bei der Annullation durch uns erhalten Sie den Preis vollständig zurückbezahlt, bei Abbruch der Reise vergüten wir Ihnen die ersparten Aufwendungen, sofern die Verschuldung für den Abbruch / Ausschluss nicht bei Ihnen
selbst liegt (Entscheid liegt beim Skipper). Sämtliche Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Annullation 

5. "No-show"
Wenn Sie zur Abreise oder zum Abflug nicht oder zu spät erscheinen (No-show), kann keine Rückerstattung der Kosten gewährt werden.

6. Beanstandungen
Ihre Beanstandungen und allfälligen Schadenersatzansprüche müssen Sie spätestens vier Wochen nach Rückreise schriftlich geltend machen.
Sie sind verpflichtet, vom Skipper, der Reiseleitung oder dem betreffenden Dienstleistungsunternehmen eine schriftliche Bestätigung zu verlangen, welche Ihre Beanstandung und deren Inhalt festhält.

7. Haftung

7.1 Bei Törns in eigener Regie
Auf all unseren Charter- und Törnyachten besteht eine Vollkasko- und Haftpflichtversicherung und wir haften gemäss den gesetzlichen Bestimmungen nach schweizerischem Recht.

7.2 Ausschluss und Begrenzung
Unabhängig davon, ob eine Pauschal- oder Baukastenreise vorliegt, bleiben Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn Sie auf ein Versäumnis von Ihnen, auf unvorhersehbare oder unabwendbare Versäumnisse eines Dritten (der nicht Leistungsträger ist) oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, oder wenn ein Schaden trotz gebotener Sorgfalt durch uns oder durch den Leistungsträger nicht vorhergesehen oder abgewendet werden konnte.

8. Reisedokumente
Sie sind für die Besorgung der nötigen Reisedokumente (wie Pass, Visa, Impfungen etc.) selbst verantwortlich. Auf der Rechnung/Bestätigung teilen wir Ihnen die Einreisebedingungen für Ihre Destination mit. Bitte überprüfen Sie gleich bei der Buchung Ihre Reisedokumente auf Gültigkeit und Vollständigkeit.
Im Moment ist für keine der publizierten Destinationen eine Schutzimpfung erforderlich. Wir empfehlen Ihnen jedoch Ihre Starrkrampf-, Cholera- und Typhusimpfungen
bei Ihrem Hausarzt zu überprüfen.

9. Reisegepäck
Ölzeug, Segelstiefel (für die Karibik nicht nötig) und Bootsschuhe mit heller Sohle sind auf allen Törns/Kurs notwendig. Ihr Gepäck sollte in einem Seesack oder einer weichen Reisetasche Platz finden. Koffer oder sperrige Reisetaschen können an Bord nicht verstaut werden. Erfahrungsgemäss nehmen Teilnehmer zuviel Gepäck mit. Beschränken Sie sich auf das Notwendigste.

10. Schiffsordnung
Um die Sicherheit an Bord zu gewährleisten, besteht eine Schiffsordnung, die der Skipper zu Beginn des Törns erklären wird. Bitte befolgen Sie diese Anweisungen. Der Skipper hat Befehlsgewalt an Bord und ist verantwortlich für das Wohlbefinden aller Teilnehmer. Er trägt die Verantwortung für die Yacht, deren Zustand und deren Sicherheit sowie Seetauglichkeit. Verloren gegangenes Yachtinventar, Schäden am Yachtmobiliar und allfälligem Zusatzinventar (Bimini, Dinghi, Aussenborder) wird durch die Crew ersetzt. Für Defekte und Schäden welche durch Missachtung der Anweisungen des Skippers oder durch Vorsätzlichkeit entstanden sind, haftet das jeweilige Crewmitglied. Der Skipper bemüht sich, der Crew erlebnisreiche und angenehme Ferien zu bieten und ist Ihr Ansprechpartner für irgendwelche Probleme an Bord. Der Skipper wird traditionell vollumfänglich durch die Bordkasse verpflegt.

Zur Bordroutine gehören:

10.1 Sie nehmen aktiv am Bordgeschehen teil

Sie nehmen nicht an einer Kreuzfahrt sondern an einem sportlichen Unternehmen unter Kostenbeteiligung teil und schliessen hiermit keinen Beförderungsvertrag ab. Sie sind Crewmitglied und kein Passagier! Es wird die im Bordleben auf Yachten übliche Hilfe erwartet. Alle Crewmitglieder müssen nach Können und Vermögen notwendiges bei der Bordroutine und anderen gemeinschaftlichen Aufgaben erfüllen. Der Skipper (Schiffsführer) ist für das Schiff und für das Leben der ihm anvertrauten Crew verantwortlich und muss daher erwarten, dass seinen Anforderungen Folge geleistet wird. Jeden Törn erfordert gegenseitige Rücksichtnahme und Loyalität untereinander.

10.2 Besonderheiten einer Seereise

Der Skipper legt nach Abstimmung mit den Törnteilnehmern, unter Berücksichtigung der herrschenden Wetterverhältnisse, sowie des Weiteren für die Festlegung der Fahrtroute massgebliche Umstände die Törnroute fest. Abweichungen der abgedruckten Reiseroute bedingt durch Flaute, Sturm, oder Nicht-Belastbarkeit der Crew begründen keinen Ersatzanspruch, da solche Einflüsse auf Segelreise unvermeidbar sind. Kann die geplante Route aus den o.a. Gründen nicht eingehalten werden, setzt der Skipper die neue oder weitere Reiseroute fest. Der Veranstalter wird sich nach Massgabe aller gegebenen Möglichkeiten dafür einsetzen, dass das Endziel der Reiseroute erreicht wird. Bei Segelreisen können sich Abfahrtszeit und Ankunftszeit ändern, wenn widrige Wetterverhältnisse, nötige Reparaturen oder andere unvorhersehbare Ereignisse zu einer Verzögerung führen. Derartige Verzögerungen begründen keinen Ersatzanspruch des Teilnehmers, es sei denn, es liegt ein nachweisbares Verschulden des Veranstalters vor.

10.3 Risiko des Teilnehmers

Alle Törnteilnehmer beteiligen sich am Törn und den damit in Zusammenhang stehenden Aktionen auf eigenes Risiko, sei es an Bord, im Wasser oder an Land.

10.4 Einsatzunfähigkeit von Yacht oder Skipper vor dem Törn

Den Törnteilnehmern ist ohne jeden Regressanspruch eine Wartezeit von 24 Stunden zuzumuten. Bei Überziehung bis zu 48 Stunden besteht Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Törngebühren. Ist die Yacht bzw. ein vergleichbarer Ersatz nicht bis spätestens 48 Stunden nach ausgeschriebenen Törnbeginn bereit gestellt, so ist die gesamte Törngebühr vom Veranstalter sofort zurückzuzahlen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Überführungstörns. Hier ist eine Wartezeit ohne Regressanspruch bis max. 72 Stunden zuzumuten.

10.5 Einsatzunfähigkeit von Yacht oder Skipper während dem Törn

Sollte während dem Törn durch Sturm, Materialschäden oder aus anderen Gründen, die nicht auf die mangelnde Sorgfalt in Bezug auf Wartung, Instandhaltung der Sail-4U oder deren Mitarbeiter zurückzuführen ist, die Yacht oder der Skipper einsatzunfähig sein, ist dem Törnteilnehmer ein Aufenthalt bis zu 72 Stunden zuzumuten. Ist die Yacht oder der Skipper dann immer noch nicht einsatzfähig, wir die über 72 Stunden hinausgehende Zeit anteilsmässig von der Törngebühr erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

10.6 Meilenziele

Bei einigen Törns ist in der Ausschreibung eine gewisse Anzahl Meilen angegeben, die erreicht werden soll (Meilenziel).  Diese Meilenanzahl beruht auf den Erfahrungswerten vergangener Törns bei durchschnittlichen Bedingungen. Aufgrund der zahlreichen Unwägbarkeiten eines Hochsee-Törns können wir dieses Meilenziel aber nicht garantieren. Insbesondere aufgrund schwieriger Wind- und Wetterbedingungen, technischer Probleme, anderer unerwarteter Zwischenfälle oder ungünstiger Crew-Zusammen-setzung werden allenfalls weniger Meilen erreicht.

10.7 Meilenbestätigung

Auf den meisten Törns kann bei aktiver Teilnahme an Navigation und Manövern ein für den zur Erlangung des Schweizer Hochseeausweises nötiger Praxisnachweis ausgestellt werden  (Meilenbestätigung). Es liegt in der Eigenverantwortung der Törnteilnehmer sich am Schluss des Törns darum zu bemühen vom Skipper eine solche Meilenbestätigung ( Logbuch CCS oder SYA ) zu erhalten, falls sie eine solche benötigen. Eine nachträgliche Beschaffung der Meilenbestätigung durch Swiss-YachtingWorld kann nicht gewährleistet werden.

11. Programm Änderungen
Das Reiseprogramm kann aus nicht vorhersehbaren Umständen Änderungen erfahren (Unterkunft, Transportmittel, Dienstleistungsträger und Zeiten). Wir verpflichten uns in einem solchen Fall, uns um gleichwertige Ersatzleistungen zu bemühen. Programm Änderungen berechtigen zu keinen Schadenersatzforderungen (auch nicht für Folgeschäden wie bspw. Lohnausfall). Dagegen vergüten wir Ihnen einen Minderwert zwischen ausgeschriebenen und tatsächlich erbrachten Leistungen.

12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand.
Unsere Beziehungen zu Ihnen unterliegen dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Luzern.

 

Alle Daten und Preise in diesem Dokument und auf der Website sind ohne Gewähr, allfällige Änderungen bleiben vorbehalten.

Version Februar 2018